Bedingungen zu den Mehrwerten und Vorteilen

100% kostenfrei bis zum Verkauf

Alle unsere Leistungen und Mehrwerte sind und bleiben für Verkäufer bis zum Abschluss eines Kaufvertrages kostenfrei – garantiert! Geht nicht? Geht doch! Und zwar so:

Wir gehen weiterhin für Sie in Vorleistung – ohne wenn und aber. Was Sie in keiner anderen Dienstleistungsbranche auf vergleichbare Art und Weise finden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Denken Sie beispielsweise an einen Arzt oder Anwalt: Weder der eine noch der andere ist Ihnen zum «Erfolg» verpflichtet. Beide werden jedoch alle erbrachten Leistungen in Rechnung stellen, ganz egal, ob das Ergebnis zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt oder nicht. Auch viele Immobilienmakler vereinbaren vertraglich mit Ihren Kunden, dass eine Provision oder Aufwandspauschale fällig wird, sollten die Eigentümer selbst einen Käufer finden, ihre Verkaufsabsicht ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Makler beenden.

Genau hier unterscheiden wir uns von unseren Mitbewerbern: Wir bieten Ihnen von Anfang an eine Vielzahl professioneller Leistungen und Mehrwerte – und diese bleiben auch dann absolut kostenfrei, falls wir keinen geeigneten Käufer für Sie finden oder Sie die Zusammenarbeit mit uns aus anderen Gründen beenden möchten.

Erst durch Ihren Verkaufserfolg profitieren auch wir finanziell. Unsere Provision ist ein reines «Erfolgshonorar» und fällt nur dann an, wenn Sie einen Kaufvertrag mit einem von uns vermittelten Kaufinteressenten abgeschlossen haben.

Das bedeutet für Sie: kein Verkauf – keine Kosten!

Keinen Makleralleinvertrag

Voller Service, volle Flexibilität, kein Alleinvertrag!

Sobald Sie sich für uns entscheiden, legen wir sofort los – ganz ohne Alleinvertrag. Somit bleiben Sie stets flexibel und können Ihre Immobilie auf Wunsch auch weiterhin privat inserieren und veräußern. Um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, benötigen wir lediglich eine Auftragsbestätigung, bevor wir für Sie tätig werden dürfen. Die Zusammenarbeit mit uns können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden – sie ist somit absolut risikofrei für Sie.

Als Eigentümer behalten Sie zu jeder Zeit die volle Entscheidungsfreiheit und bestimmen was passiert oder eben auch nicht. Unsere Arbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung, nicht auf Knebelverträgen. Sie bleiben also weiterhin flexibel und unabhängig – allerdings mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Der Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache und geht mit vielen emotionalen Prozessen einher. Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie auf diesem Weg vom ersten Schritt bis zum Notar – wenn Sie das möchten!

Verkaufsversprechen 500€

Der Sechs-Monatszeitraum beginnt mit der Ersteinstellung des Exposés auf den Portalen durch die Firma Seiberth Immobilien. Eine Vermarktungsunterbrechung (z.B. das Pausieren der Inserate auf den Portalen), die auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Eigentümer erfolgt, hat zur Folge, dass der Sechs-Monatszeitraum vom Zeitpunkt der Wiedereinstellung der Objekte auf den Portalen von neuem zu laufen beginnt.

Ausgeschlossen von diesem Angebot sind:

  • Selbstverkäufe
  • Verkäufe über bzw. durch Dritte (z.B. Immobilienmakler)
  • Außerdem das Einschalten eines weiteren Vermittlers
  • Das eigenständige Anbieten der Immobilie im Internet oder in Zeitungen
  • Wenn Objektbesichtigungen nicht im ausreichendem Maße (10 Besichtigungen innerhalb von 3 Monaten) möglich waren bzw. durchgeführt werden konnten und der Verkäufer, dessen Vertreter oder der Mieter dies zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn Seiberth Immobilien auf Grund höherer Gewalt oder nicht zu beeinflussender Sachverhalte Besichtigungen nicht im üblichen Maße durchführen kann.
  • Wenn eine Reduzierung des Angebotspreises nach Ablauf von 3 Monaten auf den von der Firma Seiberth Immobilien ermittelte realistische Marktpreis nicht stattgefunden hat
  • Bei Beendigung der Zusammenarbeit sowohl von Seiten des Verkäufers als auch von Seiten der Firma Seiberth Immobilien vor Ablauf der 6 Monate

Die Einforderung des Verkaufsversprechens durch den Verkäufer muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der sechs Monate in Textform an die Firma Seiberth Immobilien gestellt werden.